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   BAG, 15.09.1955 - 2 AZR 475/54   

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https://dejure.org/1955,213
BAG, 15.09.1955 - 2 AZR 475/54 (https://dejure.org/1955,213)
BAG, Entscheidung vom 15.09.1955 - 2 AZR 475/54 (https://dejure.org/1955,213)
BAG, Entscheidung vom 15. September 1955 - 2 AZR 475/54 (https://dejure.org/1955,213)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsgerichtsverfahren: Verlust des Berichtigungsanspruchs infolge verzögerter Urteilsabsetzung; Arbeitsverhältnis: Ausschlussfrist des § 3 KSchG bei fristloser Kündigung eines weniger als sechs Monate bestehenden Beschäftigungsverhältnisses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vollständiges Urteil - Verzögerung der Abfasssung - Berichtigungsmöglichkeit - Verlust einer Berichtigungsmöglichkeit - Verletzung der Ordnungsvorschrift - Außerordentliche Kündigung - Klagefrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 2, 194
  • NJW 1956, 39
  • DB 1955, 1167
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 27.01.1955 - 2 AZR 418/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Formelle Voraussetzungen bei der Kündigungsschutzklage;

    Auszug aus BAG, 15.09.1955 - 2 AZR 475/54
    Bei einer außerordentlichen Kündigung eines noch nicht länger als sechs Monate beschäftigten Arbeitnehmers braucht die in § 3 KSchG vorgesehene Klagefrist von drei Wochen nicht gewahrt zu werden; an der Entscheidung vom 27. Januar 1955 (BAGE 1, 272 ) wird festgehalten.«.

    Diese Ansicht kann aber nicht gebilligt werden, wie das Bundesarbeitsgericht bereits in dem Urteil vom 27. Januar 1955 ausgeführt hat (BAGE 1, 272 ).

  • BAG, 27.01.1955 - 2 AZR 479/54

    Rechtsstaatsprinzip: Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung

    Auszug aus BAG, 15.09.1955 - 2 AZR 475/54
    Da auch zusätzlich noch die Arbeitnehmer der sogenannten Kleinbetriebe nach § 21 Abs. 1 Satz 2 KSchG den allgemeinen Kündigungsschutz des ersten Abschnitts des Kündigungsschutzgesetzes nicht genießen, mithin auf sie die Bestimmungen des § 11 KSchG keine Anwendung finden (BAGE 1, 279 ), kann von einer allgemeinen Anwendbarkeit des § 11 KSchG bei außerordentlichen Kündigungen nicht gesprochen werden (ebenso Herschel/Steinmann, KSchG , 3. Aufl., § 11 Rdn. 2 a; a.M. Hueck in Anm. zu AP Nr. 5 § 11 KSchG ).
  • BGH, 18.09.1952 - III ZR 144/51

    Verspätete Abfassung der Urteilsgründe

    Auszug aus BAG, 15.09.1955 - 2 AZR 475/54
    Die Verletzung dieser Ordnungsvorschrift, die besonders bei schwierigeren und umfangreicheren Urteilsbegründungen nicht immer eingehalten werden kann, hat aber regelmäßig keine Folgen und kann die Revision daher zum mindesten im allgemeinen auch nicht begründen (Dersch/Volkmar, ArbGG , 6. Aufl., § 60 Rdn. 25; Dietz/Nikisch, ArbGG , § 60 Rdn. 25; RAG in Arb-Rechtspr. 1952, 256; vgl. Ferner Stein/Jonas, ZPO , 18. Aufl., § 315 Rdn. III, 1; BGHZ 7, 155).
  • BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 873/06

    Klagefrist - außerordentliche Kündigung in der Wartezeit

    Die vom Bundesarbeitsgericht zu der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung des Kündigungsschutzgesetzes vertretene Auffassung, § 1 Abs. 1 und § 14 KSchG regelten den persönlichen Geltungsbereich für den ersten Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes in der Weise, dass § 14 KSchG eine bestimmte Personengruppe, nämlich die Angestellten in leitender Stellung, allgemein ausschließe und § 1 Abs. 1 KSchG für den dann verbleibenden Kreis der Arbeitnehmer nochmals diejenigen ausscheide, die noch nicht länger als sechs Monate beschäftigt seien (BAG 17. August 1972 - 2 AZR 415/71 - BAGE 24, 401; BAG 27. Januar 1955 - 2 AZR 418/54 - BAGE 1, 272; BAG 15. September 1955 - 2 AZR 475/54 - BAGE 2, 194), ist durch die zum 1. Januar 2004 in Kraft getretene Neufassung des Kündigungsschutzgesetzes überholt und wird aufgegeben.
  • BGH, 25.01.1960 - II ZR 22/59

    Versäumung der Frist für die Berichtigung des Tatbestandes

    Der lediglich formale Verlust der Berichtigungsmöglichkeit kann nicht schon zu einer anderen Entscheidung führen, und muß darum unerheblich sein (BAG 2, 194).
  • BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 228/80

    Ein Arbeitsvertrag kann bei zwischenzeitlicher außer Funktion Setzung des

    § 4 KSchG nicht einzuhalten (BAG 1, 272; BAG 2, 194; BAG 24, 401; BAG 32, 237; KR-Friedrich, § 4 KSchG Rz 13; Gustav Schmidt, AR-Blattei "Kündigungsschutz VIII" unter E, jeweils m. w.Rechtsprechungs- und Schrifttumsnachweisen).
  • BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 228/82

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Verspätete Zustellung eines Urteils -

    Für den in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anerkannten Ausnahmefall, daß aufgrund der verspäteten Absetzung des Urteils die dreimonatige Frist gemäß § 320 Abs. 2 Satz 3 ZPO zur Erstellung eines Tatbestandsberichtigungsantrags verstrichen war (vgl. BAG 2, 194, 196; 4, 81, 83= AP Nr. 1 und 2 zu § 60 ArbGG 1953) hat die Revision nichts vorgetragen.
  • BGH, 25.06.1985 - KVR 3/84

    Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung

    Allein wegen des Ablaufes eines bestimmten Zeitraums wird dies aber nur dann angenommen, wenn - was hier nicht in Betracht kommt - der Betroffene verfahrensrechtliche Nachteile dadurch erleiden kann, daß er die Gründe nicht innerhalb einer bestimmten Frist erhält (vgl. BGHZ 7, 155 f [BGH 18.09.1952 - III ZR 144/51], und 32, 17, 24 f.; BAG NJW 1956, 39 und NJW 1957, 1165).
  • BAG, 14.12.1979 - 7 AZR 38/78

    2-Wochen-Frist des § 626 II BGB analog bei Anfechtung gem. § 119 II BGB

    Da die Klägerin zum Zeitpunkt des Zugangs des Anfechtungsschreibens noch nicht sechs Monate bei dem Beklagten beschäftigt gewesen ist, brauchte sie weder die Klagefrist noch die Form des KSchG einzuhalten (vgl. BAGE 1, 272 = AP Nr. 5 zu § 11 KSchG ; BAGE 2, 194 = AP Nr. 7 zu § 11 KSchG ; BAGE 24, 401 = AP Nr. 65 zu § 626 BGB ; a.A. Hueck, KSchG , 9. Aufl., § 13 Anm. 20 ff.).
  • LAG Hamm, 11.05.2006 - 16 Sa 2151/05

    Klagefrist

    Trotz des weitergehenden Wortlauts der Verweisungsnorm § 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG wurde daraus zugleich gefolgert, dass Arbeitnehmer, auf die das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung fand - seien es Arbeitnehmer in Kleinbetrieben, sei es, weil die sechsmonatige Wartezeit nicht erfüllt war -, im Fall einer außerordentlichen Kündigung für deren Überprüfung nicht an die dreiwöchige Klagefrist gebunden waren (h.M., zur Wartezeit vgl. BAG vom 27.01.1955 - 2 AZR 418/05 - AP Nr. 5 zu § 11 KSchG; vom 15.09.1955 - 2 AZR 475/54 - AP Nr. 7 zu § 11 KSchG; erneut bestätigt durch BAG vom 17.08.1972 - 2 AZR 415/71 - AP Nr. 65 zu § 626 BGB; KR-Friedrich, 6. Aufl., § 13 KSchG, Rz. 29 m.w.N.).
  • BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 472/02

    Eingruppierung einer Berufsschullehrerin in Sachsen; Fachschulausbildung;

    Verzögert ein Gericht die Abfassung des vollständigen Urteils über drei Monate nach der Verkündung, so rechtfertigt der nach § 320 Abs. 2 ZPO bedingte Verlust einer im gegebenen Fall nur formalen Berichtigungsmöglichkeit nach § 320 Abs. 1 ZPO nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts noch nicht die Revision wegen Verletzung der Ordnungsvorschrift des § 60 Abs. 4 Satz 2 ArbGG iVm. § 551 Nr. 7 ZPO aF (15. September 1955 - 2 AZR 475/54 - BAGE 2, 194 = AP ArbGG 1953 § 60 Nr. 1).
  • BAG, 07.12.1983 - 4 AZR 394/81

    Revision

    Etwas anderes kann aus besonderen Gründen, insbesondere etwa dann gelten, wenn andernfalls der Rechtsmittelkläger die Möglichkeit verlieren würde, eine Tatbestandsberichtigung nach § 320 Abs. 2 Satz 3 ZPO zu beantragen (vgl. BAG 4, 81, 83 = AP Nr. 2 zu § 60 ArbGG 1953 sowie das Urteil des BAG vom 15. September 1955 - 2 AZR 475/54 - AP Nr. 1 zu § 60 ArbGG 1953).
  • BAG, 14.04.1966 - 2 AZR 503/63

    Übertragungserklärung - Verwaltungsanordnung - Vorkonstitutionelle Ermächtigung -

    Eine Verletzung des § 320 ZPO liegt nicht vor; denn das am 28. Juni 1963 verkündete Urteil ist frühestens im Dezember 1 9 6 3 zu den Akten gelangt, also zu einer Zeit, in der die Berichtigung dos Tatbestandes, die nur drei Monate nach der Verkündung des Urteils beantragt werden kann (§ 320 Abs«, 2 Satz 3 ZPO), schon ausgeschlossen war«, Da der schriftliche Urteilstatbcstand nicht innerhalb von drei Monaten seit der Verkündung des Urteils Vorgelegen hat, war ein Antrag auf Berichtigung des Tatbestandes nicht möglich (BAG 2, 194 [196]; BGH LM Nr. 1 zu § 320 ZPO)0.
  • BAG, 22.08.1963 - 2 AZR 132/63

    Urteil eines Berufungsgerichts - Verspätung der schriftlichen Niedergelegung -

  • BAG, 29.11.1978 - 5 AZR 457/77

    Krankenversicherung - Lohnfortzahlungsanspruch - Fristlose Kündigung -

  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 102/91

    Überforderungsschutz bei Vorruhestand; Erziehungsurlaub und Beschäftigtenzahl

  • BAG, 01.06.1988 - 4 AZR 794/87

    Eingruppierung einer Fachlehrerin - Revisionseinlegung drei Monate vor

  • BAG, 11.06.1963 - 4 AZR 180/62

    Verkündung eines Berufungsurteils - Abfassung der Geschäftsstelle - Revision -

  • BAG, 03.05.1957 - 1 AZR 563/55

    Verkündung eines Urteils - Stichtag - Zustellung eines Urteils -

  • BAG, 24.03.1982 - 7 AZR 957/79

    Wechsel des Arbeitgebers - Wiederholungsuntersuchung - Schwangere Lehrerin -

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.09.1957 - P 2/57

    Bildung eines eigenen Personalrates in einer Außenstelle; Ein Personalrat in

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.08.1957 - P 6/57

    Teilnahmebefugnis eines Bezirkspersonalratsvorsitzenden an einer örtlichen

  • BAG, 27.09.1957 - 1 AZR 53/56

    Parteivorbringens - Erstmaliges Vorbringen - Zweite Instanz - Bezugnahme auf

  • BAG, 16.04.1958 - 4 AZR 125/56
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